HRbpo - Human Resources Business
Process Outsourcing |
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Nachfolgend finden Sie einige Informationen zum Thema HRbpo Inhalt Business Process Outsourcing (BPO) Betriebsverfassungs- und arbeitsrechtliche Probleme beim Outsourcing Was ist Outsourcing ?Definition des Begriffs "Outsourcing" Der Begriff Outsourcing ist ein aus den Wörtern "outside", "resource" und "using" zusammengesetzter Kunstbegriff. Er bedeutet die mittel- bis langfristige, d.h. dauerhafte Nutzung von externen Dienstleistung- oder Produktionsangeboten anstelle bisheriger unternehmensinterner Leistungen. Dies erfolgt i.d.R. mit dem Ziel der wirtschaftlichen Optimierung des eigenen Unternehmens durch Konzentration auf das Kerngeschäft. Outsourcing sollte aber nicht nur eine betriebswirtschaftliche Entscheidung sein, sondern auch die betriebsverfassungs- und arbeitsrechtliche Machbarkeit berücksichtigen. Beim Outsourcing gibt es eine Vielzahl von Erscheinungsformen. Im weiteren wollen wir uns auf das externe Outsourcing konzentrieren und hier im speziellen auf das outsourcing von "end-to-end"-prozessen, also dem Business Process Outsourcing (BPO). Häufig vorkommende Formen des Outsourcing In der Praxis finden externe Outsourcingmaßnahmen häufig in folgenen Bereichen
statt: Diese Funktionsbereiche sind i.d.R. alle funktionell und organisatorisch selbständig, d.h. abgrenzbar und somit unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen auslager- bzw. fremdvergebbar. Es spielt dabei zunächst keine Rolle, ob es sich um Produktions-, Dienstleitungs- oder Querschnittsfunktionen handelt. Unterkapitel Geben Sie Text ein. Business Process Outsourcing (BPO) Definition des Begriffs
Neben dem Outsourcing von Funktionsbereichen, spielt das outsourcen von "end-to-end" Geschäftsprozessen eine immer zunehmendere Rolle. Die Komplexität bei dieser Form des Outsourcing steigt nicht zuletzt aufgrund der schwierigen betriebsverfassungs- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Leer. Geben Sie Text ein. Betriebsverfassungs- und arbeitsrechtliche Themen Text folgt noch. Inhalt folgt noch. Zuletzt bearbeitet: 04. Aug. 2002 |